Richtlinien

 

Allgemeine Richtlinien für alle Führungs-Teilnehmer:

 

   
  • Kindern ist der Zutritt zum Vöslauer Werk ohne Aufsichtsperson untersagt.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
  • Wir bitten um Verständnis, dass die Gegebenheiten des Vöslauer Werkes den Besuch mit einem Rollstuhl unmöglich machen.
  • Wir bitten Sie, bei der Führung festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen.
  • Die Teilnehmer einer Führung müssen den Anweisungen des Führungspersonals Folge leisten und dürfen die Gruppe nicht verlassen. Ein unbeaufsichtigter Zutritt ist im gesamten Produktions-, Lager-, Labor- und Badbereich nicht gestattet.
 
  • Am gesamten Gelände der Vöslauer Mineralwasser AG herrscht Rauchverbot; Ausnahme sind gekennzeichnete Raucherbereiche.
  • Essen und Trinken ist nur in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
  • Alle Besucher müssen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten, wir bitten Sie daher während der Führung die ausgehändigte Schutzkleidung zu tragen.
  • Vöslauer behält sich vor, Personen, die diese Richtlinien verletzen, von der Führung auszuschließen und übernimmt bei Missachtung der Richtlinien keine Haftung für Schäden der Teilnehmer.
  • Führungen finden auch bei Schlechtwetter statt.
top