Nur Mineralwasser ist Mineralwasser. Achten Sie immer auf die unterschiedlichen Bezeichnungen. Man unterscheidet zwischen fünf Wasser-Sorten.
|
Mineralwasser:
Natürliches Mineralwasser ist die gesetzlich geschützte Bezeichnung, die ein Mineralwasser nur dann bekommt, wenn es die strengen Anforderung der Mineral- und Quellwasserverordnung erfüllt (ursprüngliche Reinheit, Abfüllung am Quellort, ernährungsphysiologische Wirkung, amtliche Anerkennung, Schutz vor äußeren Einflüssen). Mineralwasser darf – bis auf den Zusatz von Kohlensäure – nicht behandelt werden. Um sich gesundheitsbewusst zu ernähren ist der Gehalt an Mineralien und Spurenelementen im Mineralwasser wichtig.
|
|
![]()
Quellwasser:
Quellwasser stammt wie Mineralwasser aus unterirdischen Quellen. Allerdings muss keine ernährungsphysiologische Wirkung nachgewiesen sein und es braucht auch keine amtliche Anerkennung.
|
|
![]()
Heilwasser:
Aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Quellen stammt das natürliche Heilwasser. Das direkt an der Quelle abgefüllte Heilwasser besitzt durch seine lebenswichtigen Mineralien und Spurenelemente heilende, lindernde und vorbeugende Wirkung. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich nachgewiesen und wird durch die amtliche Zulassung bestätigt. Heilwasser unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Übrigens: Vöslauer besitzt seit 1969 ganz offiziell die Heilwasserzulassung – und ist damit nicht nur natürliches Mineral- sondern eben auch Heilwasser.
|
|
![]()
Tafelwasser:
Tafelwasser ist kein Naturprodukt, sondern eine Mischung verschiedener Wasserarten. Tafelwasser muss keine ernährungsphysiologische Wirkung nachweisen und bedarf keiner amtlichen Anerkennung. Es darf an jedem beliebigen Ort hergestellt und abgefüllt werden. In der Gastronomie darf Tafelwasser im Gegensatz zu natürlichem Mineralwasser über Thekenzapfgeräte ausgeschenkt werden.
|
|
![]()
Trinkwasser:
Trinkwasser ist ein Lebensmittel von höchster Qualität. Es enthält Mineralstoffe, Salze und Spurenelemente. Art und Menge dieser natürlichen Inhaltsstoffe sind, wie auch beim Mineralwasser, abhängig von den Untergrundschichten, durch die das Wasser versickert. In Österreich darf nur Wasser abgegeben werden, das den Qualitätsanforderungen der Trinkwasser-Verordnung genügt. Trinkwasser darf aber – im Gegensatz zu Mineralwasser – behandelt werden, um es zum Beispiel haltbar zu machen oder den Keimgehalt zu minimieren.
|
|